Vollzug Energiegesetzgebung
Der Vollzug der Energiegesetzgebung obliegt den Gemeinden. Die Gemeinden beraten Bauherren, kontrollieren Baugesuche und vergeben die Baubewilligungen. Wir unterstützen einige Gemeinden im Kanton Aargau und kontrollieren die Energienachweise der Baueingaben.