Unterstützung im Energievollzug
Der Vollzug der Energiegesetzgebung obliegt im Normalfall den Gemeinden. Die zuständigen Personen beraten Bauherren, kontrollieren Baugesuche und vergeben die Baubewilligungen.
Die rechtlich geltenden und individuell festgelegten Energievorschriften müssen korrekt umgesetzt werden. Wir unterstützen Behörden bei kritischen Fragestellungen und kontrollieren Energienachweise für Baubegehren.
Referenzen: Kanton Basel-Landschaft, Amt für Umwelt und Energie; Gemeinde Binningen BL;