Mit den Photovoltaikanlagen, die 2013 ans Netz gehen, deckt der Solarstrom gemäss Hochrechnungen von Swissolar1 Prozent des jährlichen Strombedarfs in der Schweiz. Den bisher grössten verzeichneten Zubau erklärt David Stickelberger, Swissolar-Geschäftsleiter, in der Sonntagspresse mit der Verschlechterung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV), die für 2014 drohte.
Diese Unsicherheit führte dazu, dass potenzielle Anlagebesitzer geplante Projekte forcierten, um noch von den sicheren und besseren KEV-Regeln im Jahr 2013 profitieren zu können.
Seit einigen Tagen herrscht mindestens wieder Klarheit: Der Bund kürzt Dauer und Höhe der KEV-Beiträge nicht im geplanten Mass; das Referendum ist gescheitert. Ab 2014 gilt für Photovoltaikanlagen dieVergütungsdauer von 20 Jahren (2013: 25 Jahre). Die Vergütungssätzewerden wie im PDF-Dokument zusammengestellt berechnet.
Die Kürzung der Vergütungsdauer und -sätze kann nach Einschätzung von Swissolar die Sistierung grössere Photovoltaik-Projekte bedeuten, weil sich die geplanten Anlagen nicht mehr wirtschaftlich betreiben lassen.
Die regelmässig ändernden Rahmenbedingungen sind der Energiewende nicht förderlich. Solarstrom soll daran den grössten Beitrag von allen neuen erneuerbaren Energien leisten. Darüber hinaus wirkt sich die Unsicherheit kontraproduktiv auf die ganze Photovoltaik-Branche aus.
Denn die Basis für eine Investitionsrechnung bilden verlässliche Vergütungssätze; die Voraussetzung für die Investition sindkostendeckende Tarife. Und für das Gewerbe ist der kontinuierliche Zubau eine Bedingung, um sich das Know-how für Anlageprojektierung, -bau und -unterhalt anzueignen und neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Die Redaktion
Weitere Informationen:
Energieverordnung mit den Vergütungsregeln für die KEV
NZZ am Sonntag: Torschlusspanik führt zu Rekord bei Solarenergie
Tarifrechner von swissgrid für KEV-Beiträge
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