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CO2-Gesetz abgelehnt – was nun?

Die Ablehnung des CO2-Gesetzes ist überraschend gekommen. Die Vorlage war breit abgestützt bei allen Parteien (ausser der SVP), den meisten Unternehmerverbänden, beim Bauern-, dem Mieterverband und weiteren Organisationen. Das Gesetz war sozialverträglich, regionalverträglich und enthielt keine Verbote, sondern Anreize. Trotzdem sagte die Mehrheit nein.

Ich bin überzeugt, dass das Nein nicht gegen den Klimaschutz gerichtet war. Es waren die Lenkungsabgaben wie die Flugticketabgabe und die Preiserhöhungen bei den Treibstoffen, die wir den Stimmbürger*innen nicht oder zuwenig erklären konnten. Die Leute haben nicht zur Kenntnis genommen, dass mehr als die Hälfte der Gelder wieder zurückbezahlt werden. Sobald wir mehr zahlen müssen, werden wir skeptisch. Dieses Argument sticht insbesondere dann, wenn schwierig ersichtlich ist, ob die Gelder auch einen Beitrag an die CO2-Reduktionen leisten. Mit dem Umweg über den Klimafonds ist der Mechanismus auch tatsächlich nicht einfach zu verstehen.

Wie geht es weiter? Zusätzliche Lenkungsabgaben haben meiner Meinung nach wenig Chancen im Volk. Dann bleiben die beiden Instrumente Vorschriften und staatliche Investitionen. Es könnte beispielsweise eine Vorschrift für emissionsfreie Fahrzeuge ab 2030 (mindestens für PWs) oder für nichtfossile Heizungen beim Heizungsersatz erlassen werden. Bei den Investitionen denke ich an grössere Unterstützungen für Gebäudesanierungen, Unterstützung für den Heizungsersatz, für Wärmenetze oder für Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Sowohl mit Vorschriften (z.B. Katalysator) als auch mit staatlichen Investitionen (z.B. Kläranlagen, KVA’s) haben wir in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht. Ausserdem müssen die Ziele zum Pariser Abkommen mit der Halbierung der Emissionen bis 2030 gesetzlich verankert werden.

In sehr naher Zukunft sind einige Instrumente des aktuellen Gesetzes zu verlängern, die Ende 2021 auslaufen. Dazu gehört die CO2-Abgaben-Befreiung und die Zielvereinbarungen für Unternehmen. Das Gebäudeprogramm lässt sich ohne Anpassungen wie bisher weiterführen.

Und schon bald müssen wir uns mit neuen Vorlagen auseinandersetzen. Der Bundesrat veröffentlicht demnächst die Botschaft zum Energie- und Stromversorgungsgesetz, die Gletscherinitiative und deren Gegenvorschlag werden diskutiert und die Umweltallianz lanciert eine Volksinitiative für den Einbezug des Finanzplatzes in die Klimapolitik.

Kurt Egger, Nationalrat GRÜNE, Mitglied UREK-N

 

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Kommentar von Kurt Egger |

Lieber Herr Gstrein
Sie haben allenfalls die Berechnungen des Mieterverbandes auch gelesen. Das CO2-Gesetz hätte nur marginale Mietzinsveränderungen gebracht. Das CO2-Gesetz war als ausserordentliches soziales Gesetz ausgestaltet. Die wenig Verdienenden, die Familien und die ländlichen Regionen hätten erwiesenermassen dank den Rückerstattungen überdurchschnittlich profitiert. In der Abstimmungskampagne kamen diese Argumente leider zuwenig zum Ausdruck.

Kommentar von Gerhard Gstrein |

Guten Tag
Natürlich war die Ablehnung des CO2 Gesetzes keine Ablehnung des Klimaschutzes. Es war die Ablehnung des Vorhabens, dass wie üblich in diesem Land und leider seit kurzem auch von links und grün massiv unterstützt, des Vorhabens, dass die C02 Einsparung auf Kosten und dem Rücken der armen und ärmsten Bevölkerung gehen sollte (ja, es gibt Arme in diesem Land, auch wenn sich das "grüne" Unternehmer nicht vorstellen können). Für Ihre Gmbh wäre es natürlich ein grosser Vorteil gewesen, für Mieter*innen dagegen entgegen aller Behauptungen nicht. Ein Klimaschutz und eine Verringerung des C02 Ausstosses auf dem Rücken der Armen wird sich nicht abspielen, weder hierzuland und schon gar nicht weltweit. Schöne Grüsse, Gerhard