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Neu: Energieetikette für Heiz- und Warmwassertechnik

Was sich bei Haushaltgeräten, Lampen oder Sanitärprodukten längst als verlässliches Informationsmittel für die Energieeffizienz etabliert hat, sorgt neu auch bei Heizungen und Boilern für den Durchblick: die Energieetikette.
Sie ermöglicht es auf einen Blick, die Effizienz von Heizkesseln und Wärmepumpen sowie von Warmwasserbereiter und -speicher zu beurteilen.

Die neue Deklarationspflicht gilt ab 1. August 2016 und soll dazu beitragen dank zunehmendem Einsatz von Bestgeräten das Effizienzpotenzial auszuschöpfen. Diese Zielsetzung spiegelt sich auch in der geplanten Verschärfung der Bauvorschriften durch die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich MuKEn 2014. Sobald diese die Kantone umsetzen, darf der Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung bei Neubauten 35 kWh/m2 pro Jahr nicht überschreiten (vergleichbar mit Minergie-Standard). Bei Sanierungen von Heizungsanlagen müssten mindestens 10 Prozent des Verbrauchs mit erneuerbarer Energie gedeckt werden.

Die neue Energieetikette betrifft folgende Geräte:

  • Öl- und Gasbrennwertkessel sowie  Wärmepumpen bis zu einer Heizleistung von 70 Kilowatt
  • Warmwasserbereiter und –speicher bis 500 Liter und 70 Kilowatt
  • Kombigeräte Heizung und Warmwasserbereiter.

Neben der Effizienzklasse bietet die Etikette weitere Informationen. So ist bei den Heizungen beispielsweise die maximale Heizleistung in Kilowatt (siehe Bild) oder bei Warmwasserspeichern das Speichervolumen in Litern angegeben.

Neue Vorschriften bei Geräten und Fahrzeugen
Auf den 1. August 2016 passt der Bundesrat weitere Effizienzvorschriften an. Diese betreffen insbesondere Elektrogeräte sowie die Kennzeichnung und den Energieverbrauch von Fahrzeugen. Bei den Personenwagen müssen neu beispielsweise bei allen Treibstoffarten die CO2-Emissionen aus der Treibstoffbereitstellung angegeben werden.

Details zur Energieetikette für Heiz- und Warmwassertechnik.

Weitere Infos zu den neuen Effizienzvorschriften.

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