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KEV-Senkung – Schatten auf der Solarenergie

Energiewende braucht klare Rahmenbedingungen

KEV-Senkung – Schatten auf der Solarenergie

Das UVEK will im Rahmen der Revision der Energieverordnung (EnV) dieVergütungssätze der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für Solaranlagen um bis zu 40 Prozent senken. Gleichzeitig sieht es im Entwurf vor, die Dauer der Vergütung von 25 Jahren auf 15 Jahre zu verkürzen, in Zukunft aber auf die bisherigen jährlichen Absenkungen von 8 Prozent zu verzichten.

Seit Einführung der KEV wächst die Warteliste mit Anlagen, weil die Mittel für die Auszahlung der zugesicherten KEV-Beiträge fehlen. Heute sind rund 23‘400 Projekte für die Produktion erneuerbaren Stroms blockiert. Bei mehr als 22‘000 handelt es sich um Photovoltaikanlagen.

Das Parlament hat im Sommer entschieden, die maximale Abgabe auf dem Strom für die KEV von 0.9 auf 1.4 Rappen pro Kilowattstunde zu erhöhen – vor allem mit dem Ziel, die Warteliste abzubauen und die Tausenden von geplanten Anlagen endlich zu ermöglichen. Zu dieser sogenannte «Energiewende light» gehören auch die Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen, die explizite Zulassung Eigenverbrauchs und die Entlastung der Grossverbraucher.
Falls kein Referendum zu Stande kommt, kann diese «Energiewende light» Anfang nächsten Jahrs in Kraft treten.

Der Entwurf des UVEK für die Revision der EnV ist jetzt in der Anhörung. Kantone, Parteien, Dachverbände der Wirtschaft, energiepolitische Verbände sowie Konsumenten-, Umwelt und Landschutzschutzorganisationen können bis zum 11. September dazu Stellung nehmen.
Sie haben es in der Hand, eine Ausstiegspolitik mit Strategie zu forcieren.Die Solarenergie könnte nach Berechnungen von Swissolar im Jahr 2025 bereits 20 Prozent unseres Strombedarfs abdecken. Damit wäre mehr als die Hälfte der heutigen Stromproduktion aus Atomkraftwerken ersetzt.
Doch dazu braucht es klare Rahmenbedingungen für Investoren und eine Einspeisevergütung, welche die Produktionskosten deckt.
Nach provisorischen Schätzungen von Swissolar wäre eine Vergütungsdauer von 22 Jahren nötig, um mit den vorgeschlagenen Vergütungssätzen kostendeckend arbeiten zu können. Artikel 7a Absatz. 2 des Energiegesetzes wird somit mit dem UVEK-Vorschlag missachtet.

Kurt Egger und Pius Hüsser, Geschäftsleitung Nova Energie GmbH

Weitere Informationen:
Revisions-Entwurf der Energieverordnung

Erläuternder Bericht zur Revision der Energieversorgung des UVEK
Erste Beurteilung des Revisions-Entwurfs von Swissolar
Energiewende light

Energiegesetz Artikel 7a Absatz 2 zur KEV

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